Unser Unternehmensleitbild

Wir fühlen uns folgenden Grundwerten verpflichtet:

  • Zuverlässigkeit
  • Fairness
  • kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) an uns selbst
  • Kreativität – mehr leisten als erwartet wird

Wir sind stets bestrebt unsere Arbeiten mit höchster Qualität zu erbringen. Dabei werden Lösungen erstellt, die höchsten Ansprüchen gerecht werden und zugleich pragmatisch und umsetzungsfähig sind. Darüber hinaus erfolgt die Umsetzung unter Berücksichtigung von Kosten und Nutzen.
Unser Handeln ist stets von hoher Professionalität geprägt. Wir kümmern uns, um unsere Mandanten, Mitarbeiter und sonstigen Geschäftspartnern.
Um diese Grundprinzipien einzuhalten, haben wir uns verpflichtet, dass jeder aktiv darauf einwirkt. Geäußerte Kritik wird bei uns als Anerkennung unserer Person interpretiert, da üblicherweise nur bei entsprechender Wertschätzung der Persönlichkeit Hinweise zur Verbesserung mitgeteilt werden.

 

Zusammenarbeit Kanzlei und unsere Mitarbeiter:

  • Wir vertreten das Prinzip der Selbstverantwortung. Wir möchten den Mitarbeitern einen Rahmen schaffen, der es ermöglicht, Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft zu zeigen.
  • Wir fördern unsere Mitarbeiter durch regelmäßiges Feedback und helfen damit der persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung.
  • Wir fördern und erwarten fundiertes Fachwissen.
  • Soziale Kompetenz und Verantwortung gegenüber Mandanten und Kollegen.

 

So sehen wir unsere Mandanten:

  • Wir sind immer bemüht die Wünsche und Fragen unserer Mandanten zu erkennen und es ist unsere Aufgabe diese zu erfüllen.
  • Unsere Mandanten sichern unsere Existenz – ganz gleich, ob wir Partner oder Mitarbeiter sind. Jeder einzelne Mandant ist unser wichtigster Mandant. (Der Mandant ist unser oberster Vorgesetzter)

§§ 1 – 5 Grundsätze

§ 1 kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)

  1. Sämtliche Partner und Mitarbeiter fühlen sich dieser Kultur des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) sowie der persönlichen Weiterentwicklung verpflichtet. Es ist uns klar, dass wir ein Leben lang lernen und nehmen diese „Lebensherausforderung“ mit vollem Einsatz an.
  2. Am Ende unseres Lebens möchten wir mit Stolz sagen können, dass wir unsere Talente und Begabungen in unserem Beruf in vollem Umfang eingebracht haben und hierdurch das Leben unserer Mandanten und der Mitglieder des Stbbb-Teams verbessern konnten.

 

§ 2 Zuverlässigkeit

  1. Uns übertragene Aufgaben erfüllen wir immer zuverlässig und innerhalb der getroffenen Vereinbarungen.
  2. Zuverlässigkeit bedeutet für uns auch berechenbar und verlässlich zu sein. Dieses gilt gegenüber unseren Mandanten, Mitgliedern unserer Kanzlei, unseren Lieferanten und sonstigen mit unserer Kanzlei in Verbindung stehenden Menschen und Unternehmen.

 

§ 3 Kreativität

  1. Kreativität bedeutet für uns aktiv mit unseren Mandanten Ihren Sachverhalt mit zu gestalten.
  2. Bei jedem weiteren erteilten Auftrag überprüfen wir, ob nicht durch Veränderungen des Lebenssachverhaltes zukünftig ein wirtschaftlich besseres Ergebnis erzielt werden kann.
  3. Die Grenze unserer Kreativität bilden die geltenden Gesetze. Wir bekennen uns deutlich zum Rechtsstaat und die uns hier zugedachte Rolle als Vermittler zwischen Bürger und Staat.

 

§ 4 Fairness

  1. Fairness bedeutet für uns ein anständiges Verhalten und eine gerechte und ehrliche Haltung gegenüber anderen Menschen an den Tag zu legen.
  2. Wir verpflichten uns die Grundsätze unserer Kanzleikultur auch unter schwierigen Bedingungen einzuhalten.
  3. Sämtliche mit unserer Kanzlei in Verbindung stehenden Menschen haben den Anspruch sich auf die Grundsätze unserer Kanzlei- Kultur berufen zu können. Dieses gilt unabhängig von Hierarchien.

 

§ 5 Qualitätsbewusstsein

  1. Sämtliche Mitarbeiter und Partner unserer Kanzlei sind verpflichtet die übertragenen Aufgaben mit höchstmöglicher Qualität so effektiv wie möglich zu erledigen.
  2. Wir sind stets bemüht, unsere Arbeitsprozesse den Anforderungen von Qualität und Effektivität anzupassen.
  3. Für die Verbesserung unserer Arbeitsabläufe ist jeder Mitarbeiter und Partner mitverantwortlich.

§§ 6 – 10 unsere Mitarbeiter

§ 6 Selbstverantwortliches Arbeiten

  1. Verantwortung ist für unsere Mitarbeiter ein Privileg.
  2. Jeder Mitarbeiter erhält die Voraussetzungen um selbstverantwortlich arbeiten zu können.
  3. Es bestehen ein Anspruch und die Verpflichtung zum selbstverantwortlichen Arbeiten.

 

§ 7 Leistung

  1. In unserer Kanzlei zählt die Leistung und nicht Alter, Erfahrung, Geschlecht oder Sympathie.
  2. Wer mehr leistet muss auch mehr verdienen.
  3. Fehlende Leistungsbereitschaft wird nicht toleriert.
  4. Nur fair erbrachte Leistungen werden anerkannt.

 

§ 8 Offenheit

  1. Wir geben unseren Mitarbeitern ein ehrliches Feedback zur Leistung.
  2. Es zählt das Ergebnis und nicht die persönliche Eitelkeit. Wir erwarten und belohnen sachliche und schonungslose Offenheit.
  3. Offenheit ist ein Privileg aller und nicht nur der Partner.
  4. Für Hinweise zur Verbesserung unserer Ergebnisse sind wir dankbar.

 

§ 9 Fortbildung

  1. Fortbildung ist ein Teil unserer Haupttätigkeit und keine Nebentätigkeit.
  2. Es besteht eine Verpflichtung sich dem ständig wandelnden Steuerrecht in Form von Fortbildung zu stellen. Unserem Selbstverständnis entspricht es hierbei, dass wir über ein überdurchschnittliches Fachwissen verfügen.
  3. Auf Fortbildung besteht ein Anspruch.

 

§ 10 Partnerschaftlicher Umgang

  1. Zur Erreichung unserer Ziele zählen keine Hierarchien.
  2. Unsere Kanzlei und der Kanzlei- Erfolg ist wichtiger als eine Einzelperson – unabhängig von der ausgeübten Position.

§§ 11 – 12 unsere Mandanten

§ 11 Beziehung zu unseren Mandanten

  1. Wir danken unseren Mandanten dafür, dass sie uns das Vertrauen geschenkt haben.
  2. Es ist uns eine Freude, wenn wir unseren Mandanten helfen können.
  3. Es erfolgt eine Beratung zum Vorteil des Mandanten und nicht zum Vorteil unserer Kanzlei.
  4. Wir erledigen unsere Aufgaben für unsere Mandanten wie für einen guten Freund.

 

§ 12 Ehrlichkeit gegenüber unseren Mandanten

  1. Wir sind ehrlich und offen zu unseren Mandanten.
  2. Soweit wir unseren Mandanten durch sachliche Kritik Vorteile verschaffen können, werden wir diese äußern.
  3. Soweit uns trotz aller Sorgfalt Fehler unterlaufen, werden wir diese gegenüber unseren Mandanten ohne Ausreden eingestehen.

§§ 13 -14 unsere Lieferanten

§ 13 Anspruch an unsere Lieferanten

  1. Wir erwarten von unseren Lieferanten höchste Qualität zu fairen Preisen.
  2. Es wird eine aktive Beratung erwartet.
  3. Unsere Bedürfnisse müssen ernst genommen werden.

 

§ 14 Verpflichtung gegenüber unseren Lieferanten

  1. Wir sind ein verlässlicher und fairer Partner.
  2. Es besteht das Recht auf Fehler. Voraussetzung ist jedoch, dass unsere Lieferanten sich zu den Fehlern bekennen und diese beseitigen. Wiederkehrende gleichgeartete Fehler werden nicht akzeptiert.